Die RKSV beschreiben, wie Belege heutzutage erfasst und archiviert werden müssen. Durch die Einhaltung der Grundsätze wird sichergestellt, dass die Buchführung vollständig nachzuvollziehen bzw. nachzuprüfen ist.
- Buchungen und Belege können unveränderbar gespeichert werden
- Archivierung der Daten
- Nachvollziehbare und nachprüfbare Dokumentation von Änderungen