Wann du auf die doppelte Buchführung umsteigen musst
Wenn das Geschäft gut läuft und man dabei die 700.000 - Euro Umsatzgrenze für zwei Jahre hintereinander überschreitest wirst du buchführungspflichtig und musst eine doppelte Buchführung anfertigen (§ 189 Abs. 1 Ziff. 3 UGB). Das Gleiche gilt für Land- und Forstwirte, Das solltest du als Selbstständiger unbedingt im Auge behalten
Aber keine Sorge: Du musst das nicht selbst entscheiden. Stellt das Finanzamt fest, dass du die Grenzwerte in zwei Wirtschaftsjahren überschritten hast, informiert es dich über den bevorstehenden Wechsel im nächsten Wirtschaftsjahr. Du musst und solltest nicht eigenmächtig wechseln, ehe dich das Finanzamt darüber informiert.
Wann du wie buchführungspflichtig bist, haben wir nochmal in folgender Grafik dargestellt: